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Der Deutsche Bund

zuletzt aktualisiert: 15.10.2013

„In allen deutschen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“ Art. 13 der Deutschen Bundesakte

Die erste Seite der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815
Die erste Seite der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815

Die liberalen Hoffnungen wurden bei der Neuordnung Deutschlands allerdings enttäuscht. Mit dem Deutschen Bund errichtete der Wiener Kongress einen Staatenbund aus 39 souveränen Einzelstaaten. Zentrales Organ wurde der Gesandtenkongress („Bundestag“) in Frankfurt am Main. Weil die Forderungen nach Grund- und Freiheitsrechten nicht berücksichtigt wurden, kritisierten die Liberalen den Deutschen Bund.


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